AGB


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Communicators Koschyk von Schwerin GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Communicators Koschyk von Schwerin GmbH & Co. KG (Communicators) bietet Unternehmen die Umsetzung von Produkten und Lösungen in den Bereichen klassischer und digitaler Kommunikation, Software, IT und Organisationsberatung, Hosting, Administration sowie der Gestaltung von Design, Printprodukten und Werbung. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.#

(2) Communicators erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Der Auftraggeber bzw. Besteller (Kunde) erkennt diese Bedingungen mit seiner Auftragserteilung/Bestellung an.

(3) Von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Communicators schriftlich bestätigt wurden. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert und der Einbeziehung derselben wird widersprochen.

(4) Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn sie von Communicators schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss.

(5) Communicators ist jederzeit berechtigt, diese AGB unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht in Textform innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die angekündigten Änderungen wirksam. Um diese Frist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung. Bei fristgerechtem Widerspruch des Kunden ist Communicators berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt mit Annahme eines von Communicators abgegebenen Angebots durch den Kunden (zusammen: die Parteien) oder durch Gegenzeichnung eines Kundenauftrages durch Communicators oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch Communicators zustande.

(2) Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für Communicators nur dann verbindlich, wenn sie von ihr in Textform abgegeben oder bestätigt worden sind.

(3) Angebote können von Communicators bis zur Annahme durch den Kunden jederzeit widerrufen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Angebots oder dieser AGB durch den Kunden gelten als neues Angebot des Kunden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich im Zweifel aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot von Communicators. Nachträgliche Veränderungen bedürfen der Textform.

(2) Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben für die Leistungserbringung (z. B. hinsichtlich Konzept, Design und/oder Technik) macht, ist Communicators in der Umsetzung der Leistungserbringung frei.

(3) Sämtliche Arbeiten werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden ausgeführt.

(4) Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Communicators eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

(5) Die Leistungserbringung durch Communicators beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch Communicators noch nimmt Communicators eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, urheber-, marken-und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor.

(6) Den Parteien ist bewusst, dass eine genaue Einhaltung der festgelegten Farben beim Druck auf Materialien aller Art technisch nicht möglich ist. Geringfügige Abweichungen von dem vom Kunden freigegebenen Muster bzw. Original können daher in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen einem als Muster gefertigten Andruck und dem Auflagendruck.

(7) Communicators ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise selbst oder durch Dritte zu erbringen bzw. erbringen zu lassen.

§ 4 Verschaffung und Pflege von Internet-Domains

(1) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Communicators im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Communicators hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss.

(2) Communicators übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet- Domain beruhen und den in diesem Zusammenhang ggf. anfallenden erforderlichen Aufwendungen, stellt der Kunde Communicators frei.

§ 5 Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und –kündigung, Einstellung der Leistung

(1) Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat ein auf Dauer angelegter Vertrag generell eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(2) Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für Communicators ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt oder trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung beseitigt.

(3) Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall bei offensichtlichen gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung und/oder des zum Abruf Bereithaltens von offensichtlich jugendgefährdenden Inhalten im Sinne von §4 Jugendmedienschutzstaatsvertrages und/oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audio-visueller Inhalte (Musik/Videos etc.) und/oder von Inhalten, deren Bereithaltung oder Verbreitung offensichtlich strafbar ist, bei strafbarer Ausspähung oder Manipulation der Daten von Communicators.

(4) Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

(5) Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Communicators zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Communicators kann nach Ablauf von sieben Tagen sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist Communicators nach Beendigung des Vertrages berechtigt, Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Jede der Parteien benennt für die Dauer der Umsetzung des Auftrags / Projekts einen Projektleiter. Die auf beiden Seiten gemäß den vertraglichen Regelungen notwendigen Maßnahmen zur Realisierung des Projekts werden zwischen den Projektleitern abgestimmt. Die jeweiligen Projektleiter sind binnen einer Frist von 10 Tagen nach Vertragsschluss der jeweils anderen Partei gegenüber in Textform zu benennen. Die Projektleiter überprüfen mindestens einmal die Woche gemeinsam den Projektfortschritt. Soweit Entscheidungen nicht auf der Ebene der Projektleiter gefällt werden können, werden sie in einem Projektausschuss gefällt. Dem Projektausschuss gehört ein Mitglied der Geschäftsleitung beider Parteien oder ein für dieses Verfahren entscheidungsbefugter Mitarbeiter der jeweiligen Partei an. Der Projektausschuss tritt jederzeit auf Wunsch eines der Projektleiter zusammen. Abstimmungen können auch telefonisch erfolgen. Alle Beschlüsse sollen schriftlich festgehalten und von den Mitgliedern des Projektausschusses unterzeichnet werden.

(2) Sobald Communicators ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen des jeweiligen Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept in Textform freigeben.

(3) Alle Leistungen von Communicators (insbesondere alle Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Druckvorlagen u.a.), aufgrund derer Folgeleistungen durch Communicators zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen 3 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt.

(4) Der Kunde wird die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs-, urheber-, marken-,kennzeichen- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen lassen. Communicators veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Communicators stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Auslagen in Rechnung und haftet als Vermittler nicht für das Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Communicators alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, Communicators alle Informationen erteilt werden und Communicators von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch Communicators bekannt werden. Communicators ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Dienstleistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist die Communicators verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.

(6) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller Communicators übergebenen Vorlagen und Muster im vertragsgegenständlichen Umfang berechtigt ist, und dass Rechte Dritter der Verwendung, insbesondere auch durch Communicators nicht entgegenstehen. Andernfalls stellt der Kunde Communicators im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen frei, sofern Dritte insoweit Ansprüche gegenüber Communicators geltend machen

(7) Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat er Communicators unverzüglich in Textform über diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.

§ 7 Leistungs-/Lieferfristen und -termine

(1) Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese in Textform vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Pflichtenheften) termingemäß bei Communicators eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.

(3) Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet.

(4) Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.

(5) Lieferverzögerungen aus Gründen, die Communicators nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängern die Lieferzeit angemessen.

(6) Sollte Communicators mit ihrer Leistung in Verzug kommen, ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Im Falle des Verzuges mit ihrer Leistung zahlt Communicators, wenn sie mehr als zwei Wochen in Verzug ist, für jeden weiteren Tag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des Wertes des Teils der Leistung, mit dem sie in Verzug ist. Die Vertragsstrafe ist höchstens 25 Tage zu zahlen, Weitergehende Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

(7) Communicators ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 8 Änderungen / „Change Request“

(1) Der Kunde kann bis zur Abnahme in Textform Änderungen der vereinbarten Anforderungen an den Leistungsgegenstand verlangen. Communicators wird die geänderten Leistungen ausführen, soweit sie ihr im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit nicht unzumutbar sind.

(2) Soweit der Kunde zusätzliche Leistungen, Erweiterungen oder sonstige Änderungen der vertraglich definierten Leistungen wünscht („Change-Request“), sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(3) Der Kunde wird Communicators seinen Change-Request in Textform mitteilen. Änderungsbegehren kann Communicators ohne Angabe von Gründen ablehnen. Communicators erstellt nach Prüfung der technischen Umsetzbarkeit ein Change-Request-Angebot. Dieses Change-Request-Angebot enthält eine Beschreibung der zur Umsetzung des Change Request zu erbringenden Leistungen. Daneben enthält das Change-Request-Angebot einen Kostenvoranschlag für die zu erwartenden Mehraufwendungen.

(4) Der Change Request wird erst mit Annahme des Change-Request-Angebots in Textform von Communicators durch den Kunden Teil der geschuldeten Leistung. Nimmt der Kunde das Change-Request-Angebot nicht an, ist Communicators berechtigt, die durch den Change-Request entstanden Aufwände gemäß den vereinbarten Vergütungsregelungen in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches und das Erstellen eines Änderungsvorschlags

(5) Unabhängig vom vorstehenden Verfahren können Änderungen jederzeit einvernehmlich zwischen den Projektleitern oder auch im Projektausschuss vereinbart werden. Die Vereinbarungen sollen protokolliert und von den jeweiligen Projektleitern abgezeichnet werden. Werden in diesen Fällen keine gesonderte Vergütung oder Preisänderungen und keine Änderungen der Vertragsbedingungen vereinbart, müssen die Leistungen im Rahmen der bis dahin vereinbarten Vertragsbedingungen durchgeführt werden.

§ 9 Abnahme

(1) Communicators macht dem Kunden die erbrachten Leistungen nach deren Fertigstellung auf einem während des Projektverlaufs zu bestimmenden Server zugänglich, sofern es sich um digitale Daten handelt. Der Kunde ist binnen einer Frist von 10 Werktagen, ab dem Zeitpunkt, zu dem Communicators den Kunden über die Fertigstellung des jeweiligen Auftrags informiert hat, zur Abnahme verpflichtet, sofern die Fertigstellung dem freigegebenen Konzept entspricht. Der Kunde bestätigt die Abnahme in Textform.

(2) Sofern keiner der Vertragspartner eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Communicators als abgenommen, sofern der Kunde die Leistung nutzt oder binnen zehn Tagen nach Erhalt der Leistung keine erheblichen Mängel in Textform gegenüber Communicators rügt.

(3) Nimmt der Kunde die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung ungerechtfertigt nicht ab,ist Communicators berechtigt, sämtliche Leistungen abzurechnen, als wäre die Abnahme erfolgt.

§ 10 Vergütung

(1) Alle Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.

(3) Communicators ist berechtigt, dem Kunden Teillieferungen aus allen Verträgen anteilig monatlich in Rechnung zu stellen.

(4) Die vereinbarte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung an Communicators zu zahlen.

(5) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte von Communicators – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen, soweit Communicators nicht einen höheren Schaden nachweist.

(6) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Communicators berechtigt, ihre Dienstleistungen bis zu einer vollständigen Zahlung einzustellen.

(7) Bei anhaltendem Zahlungsverzug von zwei aufeinander folgenden Monaten bzw. einem nicht unerheblichen Teil, behält sich Communicators vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

(8) Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung von Communicators sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Communicators ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(9) Communicators behält sich das Eigentum und jegliche etwa zu übertragenden Rechte an den erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.

(10) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Communicators anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren oder unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 11 Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte

(1) Sofern die von Communicators für den Kunden erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, liegensämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich bei Communicators, es sei denn, es wurde im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(2) Communicators räumt dem Kunden mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der jeweiligen erbrachten Leistung zum vereinbarten Zweck, für die vereinbarte Nutzungsdauer und im vereinbarten Nutzungsumfang ein. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Verwertung sowie die Überlassung von Quelltexten und Roh- / Arbeitsdateien bedarf der Zustimmung von Communicators in Textform und setzt die Zahlung eines gesonderten angemessenen Entgeltes voraus.

(3) Soweit dem Kunden von Communicators ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Leistungen, insbesondere für Computerprogramme, Datenbanken, Bilder, Fotos, Grafiken, Illustrationen o.ä. eingeräumt worden ist oder Nutzungsberechtigungen aufgrund Kündigung enden, hat der Kunde nach Ablauf des Nutzungszeitraums alle Vervielfältigungsstücke, d.h. insbesondere Datenträger mit Programmen, Datenbanken und Dateien sowie alle schriftlichen Dokumentationen an Communicators zurück zu geben oder zu vernichten und die Nutzung einzustellen. Der Kunde löscht ferner alle gespeicherten Programme, Datenbanken und Dateien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.

(4) Sofern der Kunde die ihm gegenüber erbrachten Leistungen ohne Berechtigung, insbesondere in Abweichung vom vertraglich vereinbarten Nutzungszweck, Nutzungsumfang und/oder nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraums verwendet, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer für diese Nutzung angemessenen Lizenzgebühr und darüber hinaus einer von Communicators festzusetzenden, im Streitfall der Höhe nach gerichtlich überprüfbaren angemessenen Vertragsstrafe und aller aufgrund der unberechtigten Nutzung erforderlichen Aufwendungen. Er stellt zudem Communicators im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen frei, sofern Dritte insoweit Ansprüche gegenüber Communicators geltend machen.

(5) Communicators behält sich vor, einzelne Ideenkonzepte oder Komponenten, die sie in eine speziell für Kunden entwickelte Software oder Werke eingebracht hat, auch für andere Projekte anderer Auftraggeber / Besteller zu verwenden, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.

(6) Soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen, kann Communicators im Zusammenhang mit den Leistungen bzw. auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen und/oder mit der Tätigkeit für den Kunden für die eigenen Leistungen werben.

§ 12 Gewährleistung, Haftung und Verjährung

(1) Das Wahlrecht über die Art einer etwa erforderlichen Nacherfüllung steht Communicators zu.

(2) Ist Communicators zur Mängelbeseitigung oder zur fehlerfreien Erneuerung nicht in der Lage, werden dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufgezeigt. Soweit Sie dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.

(3) Soweit erforderlich wird bei einer Nachbesserung auch die Benutzerdokumentation angepasst

(4) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden wegen einer von Communicators gelieferten Leistung berechtigte Ansprüche aus Patenten Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten geltend, übernimmt Communicators auf ihre Kosten die Vertretung des Kunden in jedem gegen diesen geführten Rechtstreit und stellt den Kunden hinsichtlich derartiger Ansprüche frei. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Kunde Communicators über entsprechende Anspruchsschreiben Dritter und Einzelheiten etwaiger Rechtstreite unverzüglich in Kenntnis setzt und Communicators sämtliche Entscheidungen hin-sichtlich der Verwendung der von Dritten angegriffenen Software, der Rechtsverteidigung sowie eines Vergleichsabschlusses überlässt und nur dann, wenn Communicators von solchen Ansprüchen unterrichtet wird, bevor Rechtsmängelansprüche verjährt sind.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die von Communicators erbrachten Leistungen nach deren Erhalt innerhalb von drei Werktagen zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Communicators zu rügen., Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(6) Eine Haftung von Communicators ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, soweit sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht.

(7) Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Kunden wird der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, die bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären.

(8) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder vertragswesentlichen Pflicht. In einem solchen Fall ist die Haftung von Communicators jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen voraussehbaren Schadens begrenzt.

(9) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln – ausgenommen sind Schadenersatzansprüche – beträgt 12 Monate. Schadenersatzansprüche aufgrund von Sachmängeln mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten verjähren ebenfalls in 12 Monaten. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

(10) Die Verjährung hinsichtlich von Rechtsmängeln beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden geltend macht oder der Kunde von dem Rechtsmangel erfährt. Die diesbezügliche Verjährungsfrist beträgt 6 Monate.

(11) Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung durch Communicators oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(12) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 13 Geheimhaltung, Datensicherung und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Zusammenarbeit und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle dem Kunden oder Communicators zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen aus der und über die Sphäre der jeweils anderen Partei, insbesondere solche über Geschäftsvorgänge wie z.B. Druckunterlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, Speichermedien, interaktive Produkte und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien. Darüber hinaus sind vertrauliche Informationen jeder Partei solche, die ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt, veröffentlicht und/oder ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben waren.

(4) Werden einer Vertragspartei vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie die andere Vertragspartei hierüber in Textform zu benachrichtigen. Die Vertragsparteien werden solche Informationen nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei verwerten.

(5) Soweit der Kunde Daten an Communicators übermittelt, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien hiervon her. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung – auch für Ansprüche Dritter – für von ihm Communicators überlassener Daten. Communicators übernimmt keine Haftung für den Fall eines Datenverlustes. Der Transport geht insoweit zu Lasten des Kunden.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, eine geeignete Datensicherung auf den Communicators für Servicearbeiten zugänglich gemachten EDV-Systemen durchzuführen. Sollte eine Wiederherstellung der Daten erforderlich werden, so nimmt der Kunde diese auf eigene Kosten vor. Communicators übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die dadurch entstehen, dass der Kunde keine bzw. eine unvollständige oder ungeeignete Datensicherung durchgeführt hat.

(7) Die Parteien verpflichten sich, bei der Zusammenarbeit alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und ggf. alle datenschutz-rechtlich erforderlichen Verträge abzuschließen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein zwischen den Parteien geschlossener Vertrag lückenhaft oder in einzelnen Bestimmungen undurchführbar oder unwirksam sein oder werden, bleiben sie bzw. er im Übrigen wirksam.

(2) An die Stelle der undurchführbaren Bestimmung soll eine durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Für die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

(5) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.

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